Fachoberschule (FOS)
Die Fachoberschule gehört zu den studienqualifizierenden Bildungsgängen an beruflichen Schulen in Hessen. Im Rahmen der Bildungswege nimmt sie folgende Stellung ein:
Fachrichtung
Die Ausbildung in der Fachoberschule ist nach Fachrichtungen und beruflichen Schwerpunkten differenziert. An den Beruflichen Schulen in Bebra werden verschiedene Fachrichtungen und Schwerpunkte angeboten. Dabei können wir auf langjährige Erfahrungen zurückgreifen, da wir die Fachrichtung Technik bereits seit 1971, den Schwerpunkt Wirtschaft und Verwaltung seit 1979 und die Fachrichtung Gestaltung seit 2003 anbieten.
-
Technik
- Metalltechnik
- Elektrotechnik
- Bautechnik
-
Wirtschaft
- Wirtschaft und Verwaltung
- Wirtschaftsinformatik
- Gestaltung
Info-Film
Ziele
Eine Besonderheit unseres Angebotes besteht darin, dass wir im Landreis Hersfeld-Rotenburg einziger Anbieter für die FOS mit dem Schwerpunkt Bautechnik sind. Dies trifft auch für das Angebot in der Fachrichtung Gestaltung zu.
Aufbauend auf dem mittleren Bildungsabschluss lassen sich mit dem Besuch der Fachoberschule folgende Ziele realisieren:
- Erwerb von Kenntnissen, Fertigkeiten und Methoden, die auf ein Studium vorbereiten
- Erweiterung der Allgemeinbildung - Förderung der Fähigkeiten für lebenslanges Lernen
- Erwerb fachpraktischer und fachtheoretischer Grundlagen in der gewählten Fachrichtung
Mit dem erfolgreichen Besuch der FOS ist als Abschluss der Erwerb der allgemeinen Fachhochschulreife verbunden und damit der Zugang zu einem Studium an einer Fachhochschule, Hochschule oder auch gestuften Studiengängen an Universitäten (Bachelor) und qualifizierten Berufen in der Wirtschaft im Rahmen der dualen Berufsausbildung möglich.
Außerdem verbessern sich die Chancen für:
die gehobene Laufbahnen im öffentlichen Dienst und die Übernahme von Aufgaben in mittleren und gehobenen Funktionen
Organisation
Die Ausbildung in der Fachoberschule erfolgt in zwei verschiedenen Organisationsformen, den Formen A und B. In Bebra werden beide Formen angeboten
Die zweijährige Organisationsform A die Klassen 11 und 12, wobei im ersten Jahr (Klasse 11) an zwei Tagen Unterricht stattfindet und an drei Tagen ein Praktikum absolviert wird. Der zweite Ausbildungsabschnitt (Klasse 12) wird in Vollzeit unterrichtet. Die Form A ist die angemessene Form für Jugendliche ohne Berufsausbildung.
Die einjährige Organisationsform B umfasst nur die Jahrgangsstufe 12, wobei der Unterricht in Vollzeitform angeboten wird. Die Form B kann nur besucht werden, wenn eine abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen werden kann, die dem gewählten Schwerpunkt entspricht.
Zugang
Für die Aufnahme in die Fachoberschule gelten verschiedene Voraussetzungen, die in der Verordnung über die Fachoberschule geregelt sind. Die wichtigsten Aufnahmevoraussetzungen ergeben sich aus der folgenden Übersicht:
Beachten Sie bitte für Ihre Anmeldung die folgenden Hinweise...
- Sie benötigen zur Anmeldung folgende Unterlagen
- Gutachten der bisher besuchten Schule
- Eignungsfeststellung (Bewerber für die Organisationsform A, Klasse 11
- Schülerstammblatt VZ Außerdem fügen Sie Ihren Unterlagen bitte einen Lebenslauf bei.
Verordnung
Grundlage für die Schulform ist die Verordnung über die Ausbildung und Abschlussprüfung an Fachoberschulen aus dem Jahr 2001 in der Fassung vom 19. November 2012.
Praktikum
Mit der Suche eines Platzes für das Praktikum sollte möglichst frühzeitg begonnen werden. Wir empfehlen einen Zeitraum von Januar bis März. Dann ist es möglich, den Vertrag schon mit der Anmeldung zur FOS - bis zum 31. März möglich - vorzulegen.
Sollte bis zum Bewerbungsschluss noch kein Praktikumsplatz gefunden und damit noch kein Vertrag abgeschlossen sein, ist es auch möglich, weiter nach einem Platz zu suchen und den Vertrag später abzuschließen und nachzureichen. In diesen Fällen bitten wir Sie, dies unmittelbar nach Abschluss des Vertrages zu tun.
"Wo bekomme ich Hilfe bei der Suche nach einem Praktikumsplatz?
Falls Sie Probleme bei der Suche haben, können Sie sich an das Sekretariat wenden. Wir versuchen, Ihnen dann bei der Suche zu helfen.
"Wie sieht die Urlaubsregelung im Praktikum aus?"
Die Urlaubsregelung ergibt sich aus dem Praktkantenvertrag. Nähere Informationen finden Sie in einer
Übersicht zur Urlaubsregelung
"Welche Besonderheiten gibt es bei einer Bewerbung in der Fachrichtung Gestaltung?"
Wenn Sie sich für die Fachrichtung Gestaltung interessieren, ist eine Besonderheit zu beachten. In diesem Fall müssen Sie zusätzlich zu den üblichen Zugangsvoraussetzungen noch eine gestalterische Befähigung nachweisen. Einzelheiten dazu finden Sie im Flyer zur FOS-Gestaltung. Für Interessenten bieten wir im Februar eine Informationsveranstaltung an.
Hilfreich ist es für uns, wenn Sie Sich auf eine Interessentenliste für die FOS-Gestaltung aufnehmen lassen. Dies kann z. B. anlässlich von Informationsveranstaltungen in Ihrer aktuell besuchten Schule geschehen. Sie können aber auch im Sekretariat anrufen oder eine Mail schreiben und um die Aufnahme auf die Liste bitten. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie den Informationstermin nicht verpassen, da wir Sie persönlich einladen, wenn Sie auf der Liste stehen.
"Welches Zeugnis ist für die Aufnahme in die FOS entscheidend?"
Entscheidend für die Aufnahme ist nicht das Halbjahreszeugnis, mit dem Sie sich bei uns bewerben. Für die Zulassung zur FOS sind die Noten in Ihrem Abschlusszeugnis maßgebend.
Die Aufnahme in die FOS nach Ihrer Bewerbung ist also noch vorläufig und wird erst endgültig, wenn die Noten im Abschlusszeugnis den Bedingungen für die Aufnahme entsprechen.